Informationen Ihrer Gynäkologin in München zur Bestimmung des kindlichen RhD-Faktors

Informationen Ihrer Gynäkologin in München zur Bestimmung des kindlichen RhD-Faktors

Seit dem 01.07.2021 ist es eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse eine nicht invasive Bestimmung des kindlichen Rhesus-D-Faktors aus dem mütterlichen Blut bei rhesusnegativen Schwangeren ab der Schwangerschaftswoche 11+0 und am Besten ab 18+6 durchzuführen.

Durch diese Untersuchung kann eine Rhesusprophylaxe (Spritze in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche) entfallen, wenn der Fetus Rhesus negativ ist. Die Sensibilität dieses Tests zum Aufdecken des Rhesus-D-Gens beträgt 99,93%. Hierüber findet eine Aufklärung gemäß des Gendiagnostikgesetzes statt, wofür wir hier in der Praxis eine Zulassung haben. Unabhängig vom Ergebnis dieser pränatalen Blutbestimmung ist nach der Geburt - wie bisher - beim Neugeborenen die Blutgruppe serologisch aus dem Nabelschnurblut zu bestimmen.
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